Vermeidbare Betreiberfehler
Fehlende bzw. unzureichende Verfügbarkeitskonzepte und Verträge mit angemessener Bonus-/Malus-Regelung
Herstellerabhängigkeiten, wie z.B. fehlende Zugriffsmöglichkeiten auf Daten für die Zustandsüberwachung (Condition based Monitoring) als Basis für Predictive Maintenance und die Lebensdauervorhersage wichtiger Komponenten und Anlagen
Unzureichende Qualitätslevel für die Elektroinstallation, EMV, IT/OT
Fehlende Redundanzen bei wichtigen Komponenten
Herstellerservice (Full Service, Teilservice, 24/7 Hotline), der nicht gemeinsam mit der Lieferung der Anlage verhandelt wird, kann sehr teuer werden
Unzureichende Ersatzteilpakte und fehlende langfristige Lieferzusagen für wichtige Komponenten
Unnötige Systemvielfalt (z.B. SCADA, HMI, Feldbussysteme, Schmiersysteme)
Beschränkte Anbindungsmöglichkeiten an Systeme wie SCADA/GLT und CMMS/CAFM-System.
Unangemessene Notaus-Konzepte mit Nachteilen für die Anlagenverfügbarkeit
Unzureichende Anforderungen an die Dokumentation
Phase 1: Vor der Beschaffung
Verspätete und zu geringe Einbindung der künftigen Instandhaltung in den Montageprozess, so dass wertvolles Knowhow aus der Montage, den finalen Einstellarbeiten und der Inbetriebnahme für den Betrieb fehlt
Phase 2: Errichtungsphase
Fehlende oder unzureichende Beschreibung des gesamten Inbetriebnahmeprozesses, der den gesetzlichen und normativen Forderungen genügt, z.B. eine vollständige Gefährdungsbeurteilung, die alle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt, auch die einzelnen Festlegungen für wiederkehrende Prüfungen, wie Prüffrist, Prüfinhalt und die Anforderungen an den künftigen Prüfer (befähigte Person)
Nicht dokumentierte Mitarbeiterunterweisungen auf Grundlage von Betriebsanweisungen, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sind
Unzureichende sicherheitstechnische und fachtechnische Prüfungen zur Klärung der Abnahmemöglichkeit (Abnahme ohne Mängel, Abnahme mit Mängeln, Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel nach § 12 Abs. 3 VOB/B bzw. § 640 BGB) und der Zulässigkeit der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Fiktive Abnahme, z.B. durch unbedachte Inbetriebnahme (VOB); Achtung: Unterschiede zwischen VOB- und BGB-Verträgen
Phase 3: Inbetriebnahme
Unklare Zielvorgaben, z.B. Verfügbarkeitsanforderungen oder Budgets
Fehlende Kennzahlen
Fehlende oder unvollständige Prozesse, z.B. der Instandhaltung, der wiederkehrenden Prüfung oder der Handhabung von Leistungsanfragen (Ticketsystem?)
Unzulässige Mitarbeiterauswahl, da notwendige Qualifikationen (nachweispflichtige Qualifikationen!) nicht bekannt sind oder nicht überprüft worden sind —> Selektionsverschulden
Unzureichende (nachweisliche) Mitarbeiterunterweisungen —> Instruktionsverschulden
Fehlenden oder unzureichende (nachweisliche) Mitarbeiterkontrollen —> Kontrollverschulden
Fehlende/unzureichende Dokumentation von Prüfungen überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen
Fehlende/unzureichende Zustandsüberwachung um rechtzeitig vor und bei Ausfällen wichtiger Komponenten handeln zu können
Fehlendes Problemmanagement: Fehlende systematische Untersuchung von bereits eingetretenen oder möglichen Störungen um künftig Störungen zu vermeiden oder schnell zu beheben, z.B. durch einen Workaround (Umgehungslösung)
Phase 4: Betrieb
Fehlende Konzepte um EOL (End of Life) für wichtige Komponenten vorherzusagen
Fehlende Überwachung von Komponenten um EOL vorhersagen zu können
Fehlende regelmäßige Prüfung notwendiger Maßnahmen infolge fälliger Updates oder angekündigter Abkündigungen
Verspätete Planung von RRM-Maßnahmen um genügend Vorlauf für die Beschaffung von Komponenten (Lieferkettenprobleme!) und deren Austausch (Verfügbarkeit von Dienstleistern) sicherzustellen
Phase 5: Retrofit/Revision