Modul 3: Beratung für die Inbetriebnahme

Die sachgerechte Inbetriebnahme endet mit der rechtssicheren Bereitstellung von Anlagen, Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten an die Benutzer (Bediener, Nutzer, Instandhalter). Es muss Klarheit geschaffen werden, wie die fachtechnische und sicherheitstechnische Prüfung als Voraussetzung für die Abnahme erfolgen muss. Hier sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. 
Grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sind in der EU geregelt und werden durch länderspezifische Richtlinien/Verordnungen umgesetzt. In Deutschland sind die Vorgaben der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

Europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland

Um das sicherzustellen können, müssen projektbezogen, maßgeschneiderte Checklisten erstellt werden, damit diese wichtige Phase erfolgreich verläuft. Investieren Sie in die Planung der Inbetriebnahme, um unangenehme Folgen abzuwenden.